Jahre Vereinsarbeit
+ Freunde und Mitglieder
Vereinsgeschichte
Gründung des Vereins:
Am 8.Mai 2004 trafen sich ca. 15 Kitesurfer an den Buden in Döse hinter dem Fort Kugelbake bei Bier und Essen! Alle Anwesenden leisteten ihre Unterschrift zur Gründung eines Kitesurfvereins in Cuxhaven! Somit waren die gesetzlich vorgeschriebenen sieben Unterschriften zur Vereinsgründung von Cuxkiters e.V. erreicht.
Anschließend wurden der 1. und 2. Vorsitzende sowie Kassenwart und Schriftführerin per Handzeichen gewählt.
Nachdem alles rechtliche geklärt wurde, konnte der Verein Cuxkiters e.V. am 12. Juni 2004 amtlich eingetragen werden!
Bisher wurde erreicht:
- Die Kitezonen in Sahlenburg und an der Kugelbake wurden mit der Stadt Cuxhaven definiert und anerkannt. Es wurden Hinweisschilder und Bojen aufgestellt um diese Bereiche zu kennzeichnen. >>>Infos zu den Kitezonen
- Genehmigungen zur Durchführung eines Kitesurf-Events in Cuxhaven (Häng Ihn Höher Contest HIHC) wurden im Jahr 2004, 2005, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 zugeteilt. >>>mehr hier
- Kitesurf-Container wurde in Sahlenburg aufgestellt und wird vom Verein genutzt.
Ansprechpartner
Eleen Rauterberg
Mail: cuxkiters.ev@gmail.com
Tel.: 04721 - 5083970
Ihno Jürjens
Timm Christiansen
Mail: cuxkiters.ev@gmail.com
Kilian
André Lindstedt
Beitrittserklärung
Vereinsgebühr
Die Vereinsgebühren gliedern sich wie folgt:
– Erwachsene 60€
– Volljährige Familienmitglieder 40€
– Jugendliche, Auszubildende und Studenten 30€
Der Beitrag wird per Einzugsermächtigung eingezogen!
Anmelden darf sich jeder. Egal, ob man selbst Wassersportler ist, oder gerne den Wassersport unterstützen möchte.
Verwendung der Vereinsgebühr:
Von der Jahresgebühr werden alle entstehenden Kosten des Vereins im laufenden Kalenderjahr abgedeckt und die Mitgliedschaft im Deutschen Seglerverband, dem Kreissport – und Landessportbund bezahlt.
Ein evtl. Überschuß wird für Anschaffungen für den Verein (z.B. die Jugendabteilung) genutzt.
Beitrittserklärung ONLINE
Satzung
Hier finden Sie unsere Satzung:
als PDF
und als Text:
SATZUNG DES VEREINS
§ 1 Name, Sitz
§ 1 Nr. 1
Der Verein führt den Namen „Cuxkiters e.V.„. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Tostedt unter der Nummer VR 130334 eingetragen.
§ 1 Nr. 2
Der Verein hat seinen Sitz in Cuxhaven. Der Verein wurde am 12. Juni 2004 errichtet.
§ 1 Nr. 3
Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral. Der Verein ist Mitglied im Deutschen Seglerverband und Landes- bzw. Kreissportbund.
§ 1 Nr. 4
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 1 Nr. 5
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit
§ 2 Nr. 1
Zweck des Vereins ist die Förderung des Kitesurf-Sportes und zwar durch theoretische und praktische Ausbildung seiner Mitglieder, insbesondere durch Übungen mit Flugdrachen (Kites) und Boards am und im Wasser und durch Pflege der unmittelbar mit diesem Sport verbundenen Gebiete wie der Erprobung neuer Materialien und Techniken. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung des Jugendsportes und der Durchführung von Veranstaltungen zur Förderung von sportlichen Leistungen.
§ 2 Nr. 2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke.
§ 2 Nr. 3
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 2 Nr. 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreterinnen/Vertreter. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand, die keiner Begründung bedarf, kann die Antragstellerin/der Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
mit dem Tod des Mitglieds,
durch freiwilligen Austritt,
durch Streichung von der Mitgliederliste,
durch Ausschluss aus dem Verein,
bei juristischen Personen durch deren Auflösung
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftlich Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. Es ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu rechtfertigen. Eine etwaige schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen.
§ 5 Mitgliedsbeitrag
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 6 Organe des Vereins
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
§ 7 Der Vorstand
Der Vorstand des Vereins im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Vorstand besteht weiterhin aus
dem Schriftführer,
dem Jugendwart
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.
Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.
Mitglieder, die in kommerzieller Tätigkeit mit dem Kitesport verbunden sind, dürfen kein Amt innerhalb des Vereins wahrnehmen.
§ 8 Amtsdauer des Vorstandes
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl angerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.
§ 9 Mitgliederversammlungen
In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied – auch ein Ehrenmitglied – eine Stimme. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes.
b) Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages.
c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes.
d) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins.
e) Ernennung von Ehrenmitgliedern.
§ 10 Einberufung von Mitgliederversammlungen
Mindestens einmal im Jahr, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch Benachrichtigung per Email unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Werktages. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
§ 11 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlungen
Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung einen Leiter.
Das Protokoll wird vom Schriftführer geführt. Ist dieser nicht anwesend, bestimmt der Versammlungsleiter einen Protokollführer. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.
Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen. Über die Zulassung der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens beschließt die Mitgliederversammlung.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgebebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Zur Änderung der Satzung (einschließlich des Vereinszweckes) ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von vier Fünftel erforderlich.
Für die Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollführers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungsänderungen ist die zu ändernde Bestimmung anzugeben.
§ 12 Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung
Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Über die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern können nur beschlossen werden, wenn die Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angekündigt worden sind.
§ 13 Außerordentliche Mitgliederversammlungen
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die §§ 10, 11, 12 und 13 entsprechend.
§ 14 Auflösung
§ 14 Nr. 1
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im § 12 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
§14 Nr. 2
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung
zur Förderung zum Erhalt von Kitesurf Gebieten oder
zur Förderung von Jugendlichen im Kitesport.
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Spenden
Zur Unterstützung würden wir uns natürlich auch sehr über eine Spende freuen.
Cuxkiters e.V. ist eine Organisation ohne kommerzielle Interessen.
Leider sind wir deswegen auch chronisch knapp bei Kasse. 🙂
Wir freuen uns, dass Sie zur Förderung des Kitesports in Cuxhaven beitragen möchten. Bitte überweisen Sie Ihre Spende bitte an folgende Bankverbindung:
Cuxkiters e.V.
Stadt Sparkasse Cuxhaven
IBAN: DE84 2415 0001 0000 1294 03
Bitte nennen Sie auf der Überweisung den Verwendungszweck: Spende.
Wenn Sie ihren Namen und ihre Adresse deutlich auf dem Überweisungsträger vermerkt haben, erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinigung, die Sie dann steuerlich geltend machen können. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie eine Spendenbescheinigung benötigen.
Sponsoren
Wir danken allen ungenannten Helferinnen und Helfern und unseren Sponsoren für die Unterstützung des Cuxkiters e.V.!